Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Kammermitgliedschaft, Berufsausübung, EU- und Kammerrecht stellen gemeldeten Kammermitgliedern auf Wunsch einen Arztausweis aus.
Die Ärztekammer Berlin stellt seit Mai 2011 statt
der bisherigen Papierausweise Arztausweise im Scheckkartenformat
aus (nähere Informationen dazu
hier).
Antragstellungen zum Erhalt eines elektronischen Arztausweises
werden ab Juni 2011 in der Ärztekammer Berlin möglich sein. Erste
Informationen zum elektronischen Arztausweis finden Sie hier :
"Elektronischer Arztausweis: Antragstellung ab Juni in der Kammer
möglich".
Für die Ausstellung des (nicht-elektronischen)
Arztausweises benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ein aktuelles Passfoto (gängige Größe, keine Farbkopien),
welches auf der Rückseite mit Ihrem Namen in Druckbuchstaben
versehen ist.
Hinweis: Verwenden Sie aus Sicherheitsgründen bitte vorzugsweise ein
aktuelles biometrietaugliches Passbild nach den Vorgaben der
Bundesdruckerei. Für eine Übergangszeit können auch herkömmliche
Passbilder eingereicht werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin,
dass Fotos, die nicht dem Passbildstandard entsprechen (dazu gehören
auch Bewerbungsfotos) nicht mehr akzeptiert werden können.
- Eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
bzw. von der Fotoseite ihres Reisepasses. Die Kopie bitte einmal
handschriftlich unterschreiben, zur Unterschriftenprobe.
- Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland außerhalb der Europäischen
Union müssen zusätzlich die Kopie des Aufenthaltstitels einreichen.
- Ggf. amtlich beglaubigte Kopien von fehlenden Urkunden, falls
uns diese noch nicht vorliegen.
Sollten Sie bereits Mitglied einer anderen Ärztekammer gewesen sein und haben
dort bereits einen Arztausweis, einen Fortbildungsausweis sowie Barcodeetiketten
für die Fortbildung erhalten, so gelten diese weiter; der Arztausweis bis zum
Ablauf der vermerkten Gültigkeit.
Den Antrag auf Ausstellung des Arztausweises können Sie
hier herunterladen.
Bitte senden Sie uns diesen per Post mit den nötigen Unterlagen zu.
Der Verlust des Arztausweises ist der Ärztekammer telefonisch oder
schriftlich anzuzeigen.
Für die Nachbestellung von
Barcodeetiketten genügt ein Anruf in der Abteilung Kammermitgliedschaft,
Berufsbildung, EU- und Kammerrecht (Ansprechpartner)
oder Sie verwenden das Formular
"Nachbestellung von Barcodeetiketten".