Alle Themen und Zusammenhänge um die Weiterbildung für Sie im Überblick
Ärztliche Weiterbildung
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss
der Berufsausbildung, d. h. nach der Approbation als Arzt oder nach der
Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes. Die Weiterbildung
erfolgt im Rahmen mehrjähriger, angemessen vergüteter Berufstätigkeit unter
Leitung zur Weiterbildung befugter Ärzte in Weiterbildungsstätten auf der
Grundlage der Weiterbildungsordnung.
Qualifizierung nach der Weiterbildungsordnung
Durch die Weiterbildung in einem Gebiet wird man Facharzt. Nach Erwerb einer
Gebietsbezeichnung kann eine weitere Qualifizierung erfolgen, z. B. durch
Schwerpunktkompetenzen in einigen Gebieten und Zusatz-Weiterbildungen. Die
Weiterbildungsordnung finden Sie hier.
Weiterbildungsinhalte und -zeiten
Detaillierte Informationen über die Definitionen, Weiterbildungszeiten und
Weiterbildungsinhalte der einzelnen ärztlichen Qualifikationen können der
Weiterbildungsordnung entnommen werden. Die Weiterbildungsinhalte werden
zusätzlich durch spezielle Richtlinien ergänzt, in denen die zahlenmäßig
erfassbaren Weiterbildungsanforderungen (z. B. Untersuchungszahlen, Operations-
und Anästhesiekataloge etc.) aufgelistet sind. Es sei besonders auf die
Nachweispflicht eines Weiterbildungsprogramms (§ 5 Abs. 5 WbO) und des
jährlichen Gespräches (§ 8 Abs. 2 WbO) hingewiesen. Ist eine Weiterbildung in
Teilzeit geplant, muss diese im Vorfeld online bei der
Ärztekammer beantragt werden.
Weiterbildungs-Richtlinien
Die Weiterbildungs-Richtlinien ergänzen die Weiterbildungsordnung und führen explizit aus, welche qualitativen und quantitativen Anforderungen an den Weiterbildungsgang gestellt werden. Die Richtlinien finden Sie
hier.
Weiterbildungs-Logbücher
Die Weiterbildungs-Logbücher dienen dem Weiterzubildenden als Dokumentation
der absolvierten Weiterbildung (§ 8 Abs. 2 Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Berlin, in Kraft getreten am 13.04.2006) und sind zwingender Bestandteil jedes Weiterbildungsganges. Die Logbücher spiegeln die jeweils aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung und der gültigen Richtlinien zur Weiterbildungsordnung wider. Logbücher für die einzelnen Facharzt-, Schwerpunktkompetenzen und Zusatz-Weiterbildungen finden Sie
hier.
Weiterbildungsbefugte
Ein Verzeichnis der zur Leitung der Weiterbildung befugten Ärztinnen und
Ärzte nach der Weiterbildungsordnung von 1994 und der neuen
Weiterbildungsordnung von 2004 sowie der zugelassenen Weiterbildungsstätten
finden Sie hier. Die Aufstellung wird laufend aktualisiert.
Beantragung von Anerkennungen
Für die Beantragung einer Bezeichnung nach der Weiterbildungsordnung steht
das Online-Verfahren der Ärztekammer zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt, dass Anträge erst dann gestellt werden können, wenn die
zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der Weiterbildungsordnung vollständig
erfüllt sind.
Abschluss
Die Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen wird
nach der 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung grundsätzlich mit einer
mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Berlin
abgeschlossen. Die Anerkennung einer Schwerpunktbezeichnung oder einer
Zusatz-Weiterbildung setzt in der Regel den vorherigen Erwerb einer
Gebietsbezeichnung voraus!
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der
Gebührenordnung der
Ärztekammer Berlin.
Kennzeichnung führbarer Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung
Nach der neuen Berufsordnung in der Fassung vom 30. Mai 2005 (Amtsblatt für
Berlin S. 1883) können Ärzte die nach der Weiterbildungsordnung bei einer
Ärztekammer erworbenen Bezeichnungen mit einem Logo und dem Zusatz "Zum Führen
berechtigt" kennzeichnen (§ 27 (4) BO). Damit soll eine
Unterscheidung zwischen den von der Ärztekammer nach der Weiterbildungsordnung
vergebenen Bezeichnungen und anderen erlaubten Ankündigungen (Spezielle
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, sonstige nach öffentlich-rechtlichen
Vorschriften erworbene Qualifikationen) gewährleistet werden.
Zu diesem Zweck stellt die Ärztekammer Berlin ihren Mitgliedern hier eine
printfähige Vorlage ihres Logos zur Verfügung. Es handelt sich bei diesem Logo
um eine geschützte Marke, eingetragen beim Deutschen Patentamt unter der Nr.
30323787.
Die Kammer berechtigt ausschließlich ihre Mitglieder zur Verwendung dieses
Logos und dies allein zum Zwecke der Nutzung als Kennzeichnung von
Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung im geschäftlichen Verkehr (Zusatz zu Bezeichnungen nach der WbO auf Arztschildern, Visitenkarten, Briefbögen,
Internetseiten). Die unbefugte Nutzung des Logos durch nicht berechtigte
Personen und/oder eine Nutzung außerhalb der hier beschriebenen Zweckbindung
wird nach § 143 Markengesetz strafrechtlich verfolgt.
Bitte klicken Sie hier, um zum printfähigen Logo zu
gelangen:
