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Die Ärztliche Weiterbildung - im Überblick

Alle Themen und Zusammenhänge um die Weiterbildung für Sie im Überblick


Ärztliche Weiterbildung

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, d. h. nach der Approbation als Arzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger, angemessen vergüteter Berufstätigkeit unter Leitung zur Weiterbildung befugter Ärzte in Weiterbildungsstätten auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung.


Qualifizierung nach der Weiterbildungsordnung

Durch die Weiterbildung in einem Gebiet wird man Facharzt. Nach Erwerb einer Gebietsbezeichnung kann eine weitere Qualifizierung erfolgen, z. B. durch Schwerpunktkompetenzen in einigen Gebieten und Zusatz-Weiterbildungen. Die Weiterbildungsordnung finden Sie hier.


Weiterbildungsinhalte und -zeiten

Detaillierte Informationen über die Definitionen, Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte der einzelnen ärztlichen Qualifikationen können der Weiterbildungsordnung entnommen werden. Die Weiterbildungsinhalte werden zusätzlich durch spezielle Richtlinien ergänzt, in denen die zahlenmäßig erfassbaren Weiterbildungsanforderungen (z. B. Untersuchungszahlen, Operations- und Anästhesiekataloge etc.) aufgelistet sind. Es sei besonders auf die Nachweispflicht eines Weiterbildungsprogramms (§ 5 Abs. 5 WbO) und des jährlichen Gespräches (§ 8 Abs. 2 WbO) hingewiesen. Ist eine Weiterbildung in Teilzeit geplant, muss diese im Vorfeld online bei der Ärztekammer beantragt werden.


Weiterbildungs-Richtlinien

Die Weiterbildungs-Richtlinien ergänzen die Weiterbildungsordnung und führen explizit aus, welche qualitativen und quantitativen Anforderungen an den Weiterbildungsgang gestellt werden. Die Richtlinien finden Sie hier.


Weiterbildungs-Logbücher

Die Weiterbildungs-Logbücher dienen dem Weiterzubildenden als Dokumentation der absolvierten Weiterbildung (§ 8 Abs. 2 Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin, in Kraft getreten am 13.04.2006) und sind zwingender Bestandteil jedes Weiterbildungsganges. Die Logbücher spiegeln die jeweils aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung und der gültigen Richtlinien zur Weiterbildungsordnung wider. Logbücher für die einzelnen Facharzt-, Schwerpunktkompetenzen und Zusatz-Weiterbildungen finden Sie hier.


Weiterbildungsbefugte

Ein Verzeichnis der zur Leitung der Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte nach der Weiterbildungsordnung von 1994 und der neuen Weiterbildungsordnung von 2004 sowie der zugelassenen Weiterbildungsstätten finden Sie hier. Die Aufstellung wird laufend aktualisiert.


Beantragung von Anerkennungen

Für die Beantragung einer Bezeichnung nach der Weiterbildungsordnung steht das Online-Verfahren der Ärztekammer zur Verfügung. Grundsätzlich gilt, dass Anträge erst dann gestellt werden können, wenn die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der Weiterbildungsordnung vollständig erfüllt sind.


Abschluss

Die Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen wird nach der 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Berlin abgeschlossen. Die Anerkennung einer Schwerpunktbezeichnung oder einer Zusatz-Weiterbildung setzt in der Regel den vorherigen Erwerb einer Gebietsbezeichnung voraus!


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin.


Kennzeichnung führbarer Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung

Nach der neuen Berufsordnung in der Fassung vom 30. Mai 2005 (Amtsblatt für Berlin S. 1883) können Ärzte die nach der Weiterbildungsordnung bei einer Ärztekammer erworbenen Bezeichnungen mit einem Logo und dem Zusatz "Zum Führen berechtigt" kennzeichnen (§ 27 (4) BO). Damit soll eine Unterscheidung zwischen den von der Ärztekammer nach der Weiterbildungsordnung vergebenen Bezeichnungen und anderen erlaubten Ankündigungen (Spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, sonstige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen) gewährleistet werden.

Zu diesem Zweck stellt die Ärztekammer Berlin ihren Mitgliedern hier eine printfähige Vorlage ihres Logos zur Verfügung. Es handelt sich bei diesem Logo um eine geschützte Marke, eingetragen beim Deutschen Patentamt unter der Nr. 30323787.

Die Kammer berechtigt ausschließlich ihre Mitglieder zur Verwendung dieses Logos und dies allein zum Zwecke der Nutzung als Kennzeichnung von Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung im geschäftlichen Verkehr (Zusatz zu Bezeichnungen nach der WbO auf Arztschildern, Visitenkarten, Briefbögen, Internetseiten). Die unbefugte Nutzung des Logos durch nicht berechtigte Personen und/oder eine Nutzung außerhalb der hier beschriebenen Zweckbindung wird nach § 143 Markengesetz strafrechtlich verfolgt.

Bitte klicken Sie hier, um zum printfähigen Logo zu gelangen:  ÄK-Logo_WB_FuehrenLogoklein

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