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Anerkennung einer Weiterbildung, Weiterbildung in Teilzeit und Befugnis

Online-gestütztes Antragsverfahren

Sehr geehrte Kammermitglieder,

zur Optimierung der Verwaltungsabläufe bietet Ihnen die Ärztekammer Berlin die Möglichkeit, Anträge zur Anerkennung einer Weiterbildung, Weiterbildung in Teilzeit und Befugnis zur Weiterbildung mittels entsprechender Online-Formulare einzuleiten. Bitte beachten Sie, dass zur Vervollständigung des jeweiligen Antrags entsprechende Unterlagen gehören, die Sie der Ärztekammer entweder auf dem Postweg oder persönlich übermitteln müssen.

Ein über das Online-Formular gestellter Antrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn das Online-Formular ausgedruckt und unterschrieben an die Ärztekammer Berlin gesendet wird und ggf. erforderliche Unterlagen bei der Ärztekammer Berlin eingegangen sind.

Bei der Beantragung einer Anerkennung oder einer Teilzeitweiterbildung muss im Onlineformular ausgewählt werden, nach welcher Weiterbildungsordnung (alt: 1994 oder neu: 2004) und welchem Nachtrag zur Weiterbildungsordnung (z. B. alt 1994-3 oder neu: 2004-5) der Antrag gestellt wird. Die Zahl nach der Weiterbildungsordnung steht für den jeweils gültigen Nachtrag zur Weiterbildungsordnung. Bitte beachten Sie, dass bereits mehrere Nachträge in Kraft getreten sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Pfeil Online-Antrag auf Anerkennung in Gebieten, Schwerpunkten, Zusatz-Weiterbildungen

Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung

  • Sowohl der Datenabgleich der Befugnisstätte als auch der bezüglich des zur Weiterbildung Befugten erfolgen rechnergestützt.
  • Die Daten werden nach der Sachbearbeitung dem zuständigen Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Berlin zur inhaltlichen Beurteilung und Entscheidung zugeleitet.
  • Die Zusammenstellung einer Prüfungsgruppe, der Gruppe der Prüfer und des Prüfungsvorsitzenden erfolgt rechnergestützt.
  • Nach Abschluss der Sachbearbeitung erhalten Sie die schriftliche Einladung zur Prüfung innerhalb der Ladungsfrist.
  • Im Anschluss an die Prüfung werden Ihnen die eingereichten Originalunterlagen gegen Quittierung zurückgegeben.
  • Nach bestandener Prüfung wird Ihnen die Urkunde sofort ausgehändigt.
Pfeil Online-Antrag auf Weiterbildung in Teilzeit

Allgemeine Hinweise

  • Ist eine Weiterbildung in Teilzeit geplant, muss diese im Vorfeld bei der Ärztekammer beantragt werden.
  • Bitte geben Sie die geplante Dauer und den prozentualen Anteil Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit (mindestens 50 %) an der vorgesehenen Weiterbildungsstätte an.
Pfeil Online-Antrag auf Befugnis zur Leitung der Weiterbildung

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