Anerkennung einer Weiterbildung, Weiterbildung in Teilzeit und Befugnis
Online-gestütztes Antragsverfahren
Sehr geehrte Kammermitglieder,
zur Optimierung der Verwaltungsabläufe bietet Ihnen die Ärztekammer
Berlin die Möglichkeit, Anträge zur Anerkennung einer Weiterbildung,
Weiterbildung in Teilzeit und Befugnis zur Weiterbildung mittels
entsprechender Online-Formulare einzuleiten. Bitte beachten Sie, dass
zur Vervollständigung des jeweiligen Antrags entsprechende Unterlagen
gehören, die Sie der Ärztekammer entweder auf dem Postweg oder
persönlich übermitteln müssen.
Ein über das Online-Formular gestellter Antrag kann erst dann
abschließend bearbeitet werden, wenn das Online-Formular ausgedruckt und
unterschrieben an die Ärztekammer Berlin gesendet wird und ggf.
erforderliche Unterlagen bei der Ärztekammer Berlin
eingegangen sind. |
Bei der Beantragung einer Anerkennung oder einer Teilzeitweiterbildung muss im Onlineformular ausgewählt werden, nach welcher Weiterbildungsordnung (alt: 1994 oder
neu: 2004) und welchem Nachtrag zur Weiterbildungsordnung (z. B. alt 1994-3 oder
neu: 2004-5) der Antrag gestellt wird. Die Zahl nach der Weiterbildungsordnung
steht für den jeweils gültigen Nachtrag zur Weiterbildungsordnung. Bitte
beachten Sie, dass bereits mehrere Nachträge in Kraft getreten sind. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung
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Sowohl der Datenabgleich der Befugnisstätte als auch der bezüglich des zur
Weiterbildung Befugten erfolgen rechnergestützt.
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Die Daten werden nach der Sachbearbeitung dem zuständigen
Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Berlin zur inhaltlichen Beurteilung
und Entscheidung zugeleitet.
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Die Zusammenstellung einer Prüfungsgruppe, der Gruppe der Prüfer und des
Prüfungsvorsitzenden erfolgt rechnergestützt.
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Nach Abschluss der Sachbearbeitung erhalten Sie die schriftliche Einladung
zur Prüfung innerhalb der Ladungsfrist.
-
Im Anschluss an die Prüfung werden Ihnen die eingereichten
Originalunterlagen gegen Quittierung zurückgegeben.
-
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen die Urkunde sofort ausgehändigt.
Allgemeine Hinweise
- Ist eine Weiterbildung in Teilzeit geplant, muss diese im Vorfeld bei
der Ärztekammer beantragt werden.
- Bitte geben Sie die geplante Dauer und den prozentualen Anteil Ihrer
wöchentlichen Arbeitszeit (mindestens 50 %) an der vorgesehenen
Weiterbildungsstätte an.
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Konzeptpapier Notfallmedizin
...der Ärztekammer Berlin zur Verbesserung der
ärztlichen Qualifikation in der Notfallversorgung in Berlin
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