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Erwerb der Fachkunde nach Röntgenverordnung (RöV)

Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die selbständig eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Röntgenverordnung vom 1. Juli 2002.

Am 1. März 2006 ist die neue Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12.2005 in Kraft getreten. Diese Richtlinie gilt für alle Ärztinnen und Ärzte, die am 1. März 2006 mit dem Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (RöV) begonnen haben. Alle diejenigen, die bereits vor dem 1. März 2006 mit dem Erwerb der Fachkunde begonnen haben (Teilnahme am Einführungskurs), konnten die Fachkunde nach der alten Richtlinie bis 30.06.2007 erwerben.

Das Online-Antragsverfahren

... zur Anerkennung der Fachkunde nach RöV und StrlSchV Weiter

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