Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten
benötigt, die selbständig eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die
rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen.
Rechtsgrundlage hierfür ist die
Röntgenverordnung vom 1. Juli 2002.
Am 1. März 2006 ist die neue Richtlinie "Fachkunde
und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der
Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12.2005 in Kraft getreten. Diese Richtlinie
gilt für alle Ärztinnen und Ärzte, die am 1. März 2006 mit dem Erwerb der
Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (RöV) begonnen haben. Alle diejenigen,
die bereits vor dem 1. März 2006 mit dem Erwerb der Fachkunde begonnen haben
(Teilnahme am Einführungskurs), konnten die Fachkunde nach der alten Richtlinie bis 30.06.2007
erwerben.