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Anerkennung der Facharztweiterbildung ausländischer Ärzte

...durch die Ärztekammer Berlin (Merkblatt)

 
EU-Staatsangehörige
Nicht-EU-Staatsangehörige
Das brauchen alle
Berufserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis,
Berufserlaubnis
Fachärzte
 
 
Diese Unterlagen braucht die Kammer
Berufserlaubnis,
Original-Facharzturkunde und eine EG-Bestätigung nach Richtlinie 2005/36/EG, ausgestellt im Heimatland sowie amtlich beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente ins Deutsche
Berufserlaubnis,
Originale und die durch einen beeidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzungen von im Ausland erstellten Urkunden bzw. Zeugnissen über die ärztliche Weiterbildung und Facharztqualifikation
Anerkennung
erfolgt gemäß Richtlinie 2005/36/EG
Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Anrechnungsfähigkeit der eingereichten Zeugnisse;
Facharztprüfung vor der Ärztekammer Berlin nach Absolvieren der noch erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Deutschland
Ärzte in Weiterbildung
 
 
Diese Unterlagen braucht die Kammer
Berufserlaubnis,
Alle erworbenen Original-Zeugnisse und Facharzturkunden ins Deutsche übersetzt sowie amtlich beglaubigte übersetzungen dieser Dokumente ins Deutsche
Berufserlaubnis,
Originale und die durch einen beeidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzungen von im Ausland erworbenen Zeugnissen und Urkunden über die ärztliche Weiterbildung
Anerkennung
Der für das Fach zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Gleichwertigkeit der eingereichten Zeugnisse.
Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Anrechnungsfähigkeit der eingereichten Zeugnisse.
Facharztprüfung vor der Ärztekammer Berlin nach Absolvieren der noch erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Deutschland

 

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