Anerkennung der Facharztweiterbildung ausländischer Ärzte
...durch die Ärztekammer Berlin (Merkblatt)
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EU-Staatsangehörige
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Nicht-EU-Staatsangehörige
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Das brauchen alle
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Berufserlaubnis
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Aufenthaltserlaubnis,
Berufserlaubnis
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Fachärzte
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Diese Unterlagen braucht die Kammer
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Berufserlaubnis,
Original-Facharzturkunde und eine EG-Bestätigung nach Richtlinie 2005/36/EG,
ausgestellt im Heimatland sowie amtlich beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente ins Deutsche
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Berufserlaubnis,
Originale und die durch einen beeidigten Dolmetscher gefertigten
Übersetzungen von im Ausland erstellten Urkunden bzw. Zeugnissen über die
ärztliche Weiterbildung und Facharztqualifikation
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Anerkennung
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erfolgt gemäß Richtlinie 2005/36/EG
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Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Anrechnungsfähigkeit
der eingereichten Zeugnisse;
Facharztprüfung vor der Ärztekammer Berlin nach Absolvieren der noch
erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Deutschland
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Ärzte in Weiterbildung
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Diese Unterlagen braucht die Kammer
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Berufserlaubnis,
Alle erworbenen Original-Zeugnisse und Facharzturkunden ins Deutsche übersetzt sowie amtlich beglaubigte übersetzungen dieser Dokumente ins Deutsche
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Berufserlaubnis,
Originale und die durch einen beeidigten Dolmetscher gefertigten
Übersetzungen von im Ausland erworbenen Zeugnissen und Urkunden über die
ärztliche Weiterbildung
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Anerkennung
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Der für das Fach zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die
Gleichwertigkeit der eingereichten Zeugnisse.
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Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Anrechnungsfähigkeit
der eingereichten Zeugnisse.
Facharztprüfung vor der Ärztekammer Berlin nach Absolvieren der noch
erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Deutschland
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Konzeptpapier Notfallmedizin
...der Ärztekammer Berlin zur Verbesserung der
ärztlichen Qualifikation in der Notfallversorgung in Berlin
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