Immer mehr Ärzte nutzen die Möglichkeit der Darstellung ihrer Praxis im Internet. Neben den Bestimmungen der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin (BO), hierbei insbesondere der des § 27 BO, sollten von Kammermitgliedern dabei aber auch die Vorgaben des Telemediengesetztes (TMG) beachtet werden. Das TMG ist am 01.03.2007 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Teledienstgesetz (TDG) abgelöst.
Umstritten ist, ob Ärzte auch weiterhin verpflichtet sind auf ihrer Website
ein Impressum vorzusehen. Zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen
über diese Frage und insbesondere zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten
empfiehlt die Ärztekammer Berlin zumindest vorläufig auch weiterhin vom Bestehen
der Impressumspflicht für Ärzte auszugehen.
Gemäß § 5 Abs. 1 TMG müssen dann folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar sein:
1. Der Name und die Anschrift der Niederlassung des Anbieters der Internetseite.
Im Falle von juristischen Personen (z. B. einer Partnerschaftsgesellschaft) sind
zudem die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten anzugeben.
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
3. Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, ist die zuständige Aufsichtsbehörde
anzugeben. Im Falle von Berliner Ärzten ist das das
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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Tel.: (030) 90229-0 |
Zudem ist die Kammer zu nennen, der der Anbieter angehört.
Berliner Ärzte müssen auf ihren Internetseiten daher auf die
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Ärztekammer Berlin Friedrichstraße 16
10969 Berlin |
hinweisen.
4. Registernummern, sofern der Anbieter in einem öffentlichen
Register eingetragen ist (z. B. als Partnerschaftsgesellschaft im
Partnerschaftsregister).
5. Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist.
6. Ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu,
wie diese zugänglich sind. Im Falle von Berliner Ärzten ist also auf die
Berufsordnung der Ärztekammer Berlin zu verweisen.
7. Sofern der Anbieter über eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügt, ist auch diese anzugeben.
Der vollständige Wortlauf des TMG kann unter
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ eingesehen werden.