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Qualitätsmanagement in Praxen

Durch eine  Änderung des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zum 1.1.2004 wurden nach  §135a (2) auch Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren  verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Nach §136a (1) wurde der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt durch Richtlinien  die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festzulegen. Diese Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des gemeinsamen Bundesausschusses ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

In der Qualitätsmanagement-Richtlinie ist festgelegt, dass jede Praxis bis 2010 die Einführung eines internen Qualitätsmanagement-Systems nachweisen muss. Dabei steht jedem Arzt/jeder Ärztin frei zu wählen, für welches QM-System sie/er sich entscheidet. Die QM-Richtlinie legt jedoch die Grundelemente und Instrumente wie z. B. regelmäßige Team-Besprechungen, die Verwendung von Checklisten etc. fest.

Die Einführung von QM kann Anlass sein, wieder einmal medizinische Ergebnisse, die Zufriedenheit der Patienten oder die eigene Zufriedenheit mit den organisatorischen Abläufen unter die Lupe zu nehmen, Schwachstellen aufzuspüren, die sich im Alltag eingeschlichen haben, Kernprozesse zu überprüfen und möglicherweise effizienter und effektiver zu gestalten. Es könnte auch einen Anstoß dazu geben, Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen aufzubauen oder Innovationen einzuführen, die man sowieso schon lange geplant hatte. Denn, einen wirklichen Benefit für alle bringt das Qualitätsmanagement nur, wenn es  zu einer Stabilisierung der Kosten bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität für die Patientinnen und Patienten führt. Diesem Anspruch gerecht zu werden ist ohne Zweifel die schwierigste Variante bei der Einführung von Qualitätsmanagement. Aber zugleich ist es die einzige, für die es sich wirklich lohnen würde Geld, Zeit und Arbeit zu investieren.

Daneben besteht die Möglichkeit, den Aufbau des internen QM-Systems mit der Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren zu verbinden. Das Zertifikat, an einer gut sichtbaren Stelle angebracht, hat auf Patientinnen und Patienten eine positive Wirkung und kann zudem bei kommenden Verhandlungen mit den Krankenkassen hilfreich sein.

Die derzeit  vorliegenden Konzepte der ärztlichen Körperschaften und etablierter Qualitätsmanagement-Systeme sind vom Umfang her unterschiedlich aufwändig und umfassen den gesamten Bereich Beratung, Zertifizierung und Schulung oder auch nur Teile davon. Einige Bespiele:

  • Die KTQ (Gesellschaft für Kooperation und Transparenz im Krankenhaus, eine Einrichtung der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft) hat ein Konzept zu Qualitätsmanagement in Praxen erarbeitet, in das die Erfahrungen, die mit KTQ im stationären Bereich gesammelt wurden, eingeflossen sind.
  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit QEP ein umfassendes Konzept mit einem Zertifikat zur Beratung und Schulung vorgelegt.
  • KPQ, ein System für Qualitätsmanagement in Praxen aus der Feder der Kassenärztlichen Vereinigung in Westfalen Lippe liegt bereits seit 2002 vor und beinhaltet Elemente der DIN EN ISO ebenso wie Forderungen des EFQM-Modells.
  • Gefördert von der Bertelsmann-Stiftung entstand EPA, ein Qualitätsmanagement-Modell für Hausärzte auf der Basis des in Holland bereits erprobten "Visitatie".
  • EFQM - und DIN EN ISO -Elemente finden sich als Basis in den unterschiedlichsten Angeboten z.B. der TÜV-Anbieter und vieler kleiner Anbieter wieder.

Weitere Informationen, auch zu den konkreten gesetzlichen Vorgaben finden Sie auf der Homepage des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

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