Durch eine Änderung des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zum 1.1.2004
wurden nach §135a (2) auch Vertragsärzte und medizinische
Versorgungszentren verpflichtet, einrichtungsintern ein
Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Nach §136a (1)
wurde der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt durch Richtlinien die
verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie die grundsätzlichen
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festzulegen.
Diese
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des
gemeinsamen Bundesausschusses ist zum 1. Januar 2006 in Kraft
getreten.
In der Qualitätsmanagement-Richtlinie ist festgelegt, dass jede Praxis
bis 2010 die Einführung eines internen Qualitätsmanagement-Systems
nachweisen muss. Dabei steht jedem Arzt/jeder Ärztin frei zu wählen, für
welches QM-System sie/er sich entscheidet. Die QM-Richtlinie legt jedoch die
Grundelemente und Instrumente wie z. B. regelmäßige Team-Besprechungen, die
Verwendung von Checklisten etc. fest.
Die Einführung von QM kann Anlass sein, wieder
einmal medizinische Ergebnisse, die Zufriedenheit der Patienten oder die
eigene Zufriedenheit mit den
organisatorischen Abläufen unter die Lupe zu nehmen, Schwachstellen
aufzuspüren, die sich im Alltag eingeschlichen haben, Kernprozesse zu
überprüfen und möglicherweise effizienter und effektiver zu gestalten. Es
könnte auch einen Anstoß dazu geben, Kooperationen mit Kolleginnen und
Kollegen aufzubauen oder Innovationen einzuführen, die man sowieso schon
lange geplant hatte. Denn, einen wirklichen Benefit für alle bringt das
Qualitätsmanagement nur, wenn es zu einer Stabilisierung der Kosten bei
gleichzeitiger Verbesserung der Qualität für die Patientinnen und Patienten
führt. Diesem Anspruch gerecht zu werden ist ohne Zweifel die schwierigste
Variante bei der Einführung von Qualitätsmanagement. Aber zugleich ist es
die einzige, für die es sich wirklich lohnen würde Geld, Zeit und Arbeit zu
investieren.
Daneben besteht die Möglichkeit, den Aufbau des internen QM-Systems mit
der Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren zu verbinden. Das
Zertifikat, an einer gut sichtbaren Stelle angebracht, hat auf Patientinnen
und Patienten eine positive Wirkung und kann zudem bei kommenden
Verhandlungen mit den Krankenkassen hilfreich sein.
Die derzeit vorliegenden Konzepte der ärztlichen Körperschaften und
etablierter Qualitätsmanagement-Systeme sind vom Umfang her unterschiedlich
aufwändig und umfassen den gesamten Bereich Beratung, Zertifizierung und
Schulung oder auch nur Teile davon. Einige Bespiele:
- Die KTQ (Gesellschaft für Kooperation
und Transparenz im Krankenhaus, eine Einrichtung der Krankenkassen, der
Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft) hat ein
Konzept zu Qualitätsmanagement in Praxen erarbeitet, in das die
Erfahrungen, die mit KTQ im stationären Bereich gesammelt wurden,
eingeflossen sind.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit
QEP ein
umfassendes Konzept mit einem Zertifikat zur Beratung und Schulung
vorgelegt.
- KPQ, ein System für Qualitätsmanagement in Praxen aus der Feder
der Kassenärztlichen Vereinigung in Westfalen Lippe liegt bereits seit
2002 vor und beinhaltet Elemente der DIN EN ISO ebenso wie Forderungen des
EFQM-Modells.
- Gefördert von der Bertelsmann-Stiftung entstand EPA, ein
Qualitätsmanagement-Modell für Hausärzte auf der Basis des in Holland
bereits erprobten "Visitatie".
- EFQM - und DIN EN ISO -Elemente finden sich als Basis in den
unterschiedlichsten Angeboten z.B. der TÜV-Anbieter und vieler kleiner
Anbieter wieder.
Weitere Informationen, auch zu den konkreten gesetzlichen Vorgaben
finden Sie auf der
Homepage des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin
(ÄZQ), einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie auf den Webseiten der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.